Über die Kanzlei
Wir haben unseren Kanzleisitz in Wiesbaden-Igstadt. Besuchen Sie uns für ein persönliches Erstgepräch und wir lernen uns kennen.
Wir streiten seit 2003 für Ihr Recht
Die Anwaltskanzlei Göbel & Kollegen hat ihren Sitz in Wiesbaden-Igstadt. Neben der Spezialisierung auf Erbrecht (inkl. Patientenverfügung, Generalvollmacht) und Familienrecht unterstützen wir Sie auch gerne in weiteren Rechtsgebieten.
Unsere Anwälte
Rechtsanwalt
Marcus Göbel
Bereits während des Studiums war Herr Rechtsanwalt Göbel begleitend in renommierten Rechtsanwaltskanzleien in Wiesbaden und Hamburg tätig. Nach erfolgreichem Abschluß des Studiums absolvierte er das Rechtsreferendariat am Landgericht Wiesbaden.
Im Jahr 2000 wurde Marcus Göbel als Rechtsanwalt zugelassen. Danach war er zunächst für ein Unternehmen der Deutsche-Bank-Gruppe in Wiesbaden vorwiegend im Bereich des Arbeitsrechts tätig. Ein Schwerpunkt der Tätigkeit von Herrn Rechtsanwalt Göbel liegt in der Bearbeitung erbrechtlicher Mandate.
Dabei vertritt er die Interessen seiner Mandanten sowohl im Rahmen von gerichtlichen Verfahren als auch beratend, z.B. bei der Erstellung von Testamenten.
Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt von Herrn Rechtsanwalt Göbel liegt im Arbeitsrecht und hier insbesondere in der Vertretung in Kündigungsschutzprozessen. Darüber hinaus unterstützt er Sie in allen Belangen des Straßenverkehrs‑, Miet- und Strafrechts sowie des allgemeinen Zivilrechts.
Herr Rechtsanwalt Göbel hat im Jahr 2019 die theoretische Ausbildung zum Fachanwalt für Erbrecht erfolgreich abgeschlossen. Er ist ferner Mitglied im Deutschen Anwaltverein sowie in der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht des Deutschen Anwaltsvereins. Darüber hinaus ist er als Dozent im Bereich des Erbrechts tätig.
Rechtsanwältin Christien Vogt
Frau Rechtsanwältin Christien Vogt wurde im Jahr 2005 als Rechtsanwältin zugelassen und ist — mit Ausnahme der Zivilsenate des BGH — an allen deutschen Gerichten vertretungsbefugt. Bereits während der Referendariatsausbildung war Frau Rechsanwältin Vogt — insbesondere im Fachbereich Familienrecht — forensisch tätig.
Seit Januar 2009 ist Frau Vogt zudem berechtigt, die Bezeichnung Fachanwältin für Familienrecht zu führen. Sie berät und vertritt Sie insbesondere in Scheidungsverfahren sowie bei der Erstellung von Eheverträgen.
Frau Rechtsanwältin Vogt steht Ihnen aber auch in anderen Rechtsgebieten mit kompetentem Rat zur Verfügung.
Darüber hinaus ist sie seit dem Jahr 2008 Mitkommentatorin des renommierten Kommentars zum Rechtsanwalts-vergütungsgesetz (RVG) Göttlich/ Mümmler/ Rehberg/ Xanke.
Unser Sekretariat
Mit Frau Höhn und Frau Fischer wird das Anwaltsteam durch zwei kompetente und erfahrene Mitarbeiterinnen unterstützt. Sie sind für unsere Mandanten die ersten Ansprechpartner am Telefon und stehen Ihnen für Fragen gerne zur Verfügung.
Kontakt:
Tel.: 0611 – 50 50 851
Email: info@goebel-kollegen.de
Frau Höhn
Seit 2009 in unserem Team und
Ihre erste Ansprechpartnerin in der Kanzlei Göbel & Kollegen
Frau Fischer
Seit 2019 im Team der Kanzlei und die perfekte Ergänzung für ein erfolgreiches Anwaltsteam
Warum die Kanzlei
Göbel & Kollegen?
Vertrauen
Als Kanzlei sind wir sehr nah an unseren Mandanten und Vertrauen ist die Basis einer guten Zusammenarbeit. Sie können immer auf uns zählen.
Expertise
In unseren Fachgebieten besitzen wir ausführliche Expertise und setzen diese in jedem unserer Verfahren ein.
Zufriedenheit
Ihre Zufriedenheit ist das Ziel unserer Arbeit und bestimmt diese in jeder Phase des Mandates.
Formulare
Wir bieten Ihnen folgende Formulare zum Download und Ausdruck als PDF Dateien an.
→ Unsere Vollmacht
→ Unser Mandantenbogen
→ Antrag Prozesskostenhilfeantrag
→ Antrag Beratungshilfe
(Sie benötigen zum Anzeigen der Dokumente den → Acrobat Reader)
Unser Versprechen
Verschwiegenheit
Ihr Anliegen ist bei uns in guten Händen, denn wir lösen Ihr Problem mit hoher Professionalität
Fachwissen
Wir verfügen über langjährige Expertise in unseren Rechtsgebieten und schulen uns stetig weiter
Mobile Beratung
Gerne kommen wir auch zu Ihnen Nachhause, wenn Sie aktuell nicht mobil sein sollten.