Wir sind Ihnen gerne auch im Zusammenhang mit Vermögensübertragungen zu Lebzeiten behilflich.
Dabei handelt es sich in der Regel um Übertragung von Grundbesitz an die Kinder oder andere nahestehende Personen.
Hierbei sind jedoch eine Reihe von wichtigen Punkten zu beachten, z.B. die Frage, ob dem Übertragenden ein so genanntes Nießbrauchrecht oder ein Wohnrecht eingeräumt werden soll. Gerne besprechen wir mit Ihnen Ihre persönliche Situation und erarbeiten sodann einen entsprechenden Vertragsentwurf.