Als Rechtsgebiet bezeichnet man in der Rechtswissenschaft ein Fachgebiet des Rechts, das thematisch auf einer einheitlichen Rechtsquelle beruht. Das Recht befasst sich mit allen Lebenslagen des Alltags, so dass es nur durch eine Vielzahl von Arbeitsgebieten auf die unterschiedlichsten Lebenssachverhalte eingehen kann.
Im Recht gibt es deshalb methodisch zusammenhängende, gegeneinander nicht immer scharf abgegrenzte Themenbereiche, die man Rechtsgebiete nennt. Die einzelnen Rechtsgebiete unterscheiden sich durch ihre unterschiedlichen Regelungsbereiche und die sie bestimmenden Rechtsprinzipien.
So ist beispielsweise das BGB die wichtigste Rechtsquelle des Zivilrechts, so dass das Zivilrecht ein Rechtsgebiet darstellt. (Quelle: Wikipedia)