Pflichtteilsansprüche stellen sicher, dass die nächsten Verwandten mit einer Mindestquote an dem Nachlass beteiligt werden. Pflichtteilsberechtigt sind grundsätzlich die Abkömmlinge (Kinder/Enkelkinder) des Verstorbenen, der Ehegatte/Lebenspartner sowie unter Umständen die Eltern des Verstorbenen.
Ferner stehen den Pflichtteilsberechtigten unter Umständen so genannte „Pflichtteilsergänzungsansprüche“ zu, z.B. wenn der Verstorbene den Nachlass durch Schenkungen an Dritte zu Lebzeiten geschmälert hat.
Wir beraten Sie gerne, ob und in welcher Höhe Ihnen gegebenenfalls Pflichtteils(ergänzungs)- ansprüche zustehen und unterstützen Sie gerne bei der Geltendmachung, auch in einem gerichtlichen Verfahren.