Unter dem Begriff „Nachlassverfahren“ versteht man die Abwicklung des Erbfalls. Hierzu gehört z.B., sofern notwendig, die Beantragung eines Erbscheins beim zuständigen Nachlassgericht, die Erstellung des Nachlassverzeichnisses und die Verteilung des Nachlasses an die Erben. Wir unterstützen Sie hierbei gerne bei der Beantragung/Erstellung der notwendigen Unterlagen sowie im Verfahren vor dem Nachlassgericht.