Mit einer Generalvollmacht bevollmächtigen Sie eine oder mehrere Personen, Sie umfassend zu vertreten. Dies gilt insbesondere für finanzielle sowie für gesundheitliche Angelegenheiten.
Des Weiteren verhindern Sie mit der Erstellung einer Generalvollmacht, dass für Sie unter Umständen, falls Sie selbstständig nicht mehr entscheiden können, ein Betreuer (früher Vormund genannt) für Sie bestellt wird. Auch bei der Erstellung einer Generalvollmacht sind wir Ihnen gerne behilflich.