Wir beraten bereits vor Trennung oder Ehescheidung vorausschauend hinsichtlich aller regelungsbedürftigen Fragen wie Unterhalt, Hausrat, gemeinsamer Darlehen, Zugewinn und gemeinsamen Immobiliengesetz und beraten unsere Mandanten bei der Erstellung von Trennungs- und Scheidungsvereinbarung.
Angestrebtes Ziel ist, dass nach Ablauf des Trennungsverfahrens eine kostengünstige einvernehmliche Scheidung erfolgen kann. Großen Wert legen wir darauf, unsere Mandanten mit der notwendigen Sensibilität bei der Regelung von Umgangs- oder Sorgerechtsverfahren rechtlich fundiert zu unterstützen.