Grundsätzlich besteht im Rahmen eines Erbfalls immer die Gefahr, dass die beteiligten Personen (Erben, Pflichtteilsberechtigte, Vermächtnisnehmer etc.) zu keiner gütlichen Einigung hinsichtlich des Nachlasses kommen, so dass ein gerichtliches Verfahren unumgänglich wird.
Ferner ist bei mehreren Erben in der Regel auch eine Erbauseinandersetzung vorzunehmen, insbesondere dann, wenn zum Nachlass Grundbesitz gehört.
Gerne stehen wir Ihnen diesbezüglich beratend und unterstützend zur Seite, sowohl außergerichtlich als auch in einem gerichtlichen Verfahren.