Die Ausschlagung einer Erbschaft kommt immer dann in Betracht, wenn der Nachlass überschuldet sein sollte. Dies deshalb, da der Erbe nicht nur das (positive) Vermögen des Verstorbenen erbt, sondern grundsätzlich auch dessen Schulden. Hierbei sind Fristen und Formalia zu beachten, zu denen wir Sie gerne beraten und auch vertreten.